Bauliche Bestimmungen

Folgende bauliche und sicherheitstechnische Beschaffenheit der Seifenkisten wird von einem mobilen Einsatzkommando des TÜV Bayern vor Ort auf die Einhaltung der im Nachfolgenden genau definierten Bestimmungen überprüft:

  1. Die Objekte müssen Eigenbau sein.
  2. Die Objekte dürfen keine gefährlichen Ausleger, Schubstangen o.ä. haben, die über die Räder (Spurbreite) bzw. Karosserie hinausragen.
    Besteht nach Einschätzung der Rennleitung Verletzungsgefahr, wird die Flex oder Säge angesetzt.
  3. Maximale Abmessungen: Breite 2,5 m / Länge 4m / Höhe 3m
  4. Fehlerlos funktionierende Lenkung (Größe und Gewicht der Kiste angepasst)
  5. Fehlerlos funktionierende solide Bremsen (Größe und Gewicht der Kiste angepasst)
  6. Keine Fortbewegungsmotoren (Antrieb nur mit Muskelkraft! Kettenantrieb erlaubt)
  7. Helmpflicht für Minderjährige / Helmempfehlung für Volljährige
  8. An der Kiste angebrachte Werbung darf nicht größer als 40cm x 20cm sein, es sei denn, es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der Veranstaltung!
  9. Namen von Unternehmen und Parteien dürfen nicht Bestandteil des Teamnamens sein, es sei denn, es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der Veranstaltung!
  10. Die Team-Musik mit mindestens 3 min Spielzeit für das Zeitfahren ist erforderlich und muss bis eine Woche vor dem Rennen digital als Musikdatei zugesandt oder als gebrannte CD im naTo-Büro (K.-Liebknecht-Str. 48) oder in der naTo abgegeben werden.
    (Bei CDs soll es sich um eine gebrannte CD handeln, die nur das gewünschte Musikstück enthält und mit dem Teamnamen beschriftet ist. Spulzeiten können nicht berücksichtigt werden.)